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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2004 - 11 Sa 2074/03   

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https://dejure.org/2004,9507
LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2004 - 11 Sa 2074/03 (https://dejure.org/2004,9507)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.03.2004 - 11 Sa 2074/03 (https://dejure.org/2004,9507)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. März 2004 - 11 Sa 2074/03 (https://dejure.org/2004,9507)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen Vorerkrankung und einer Fortsetzungserkrankung; Vorliegen eines einheitlichen Verhinderungsfalls bei missglücktem Arbeitsversuch; Verhältnis von Fortsetzungserkrankung und Arbeitsunfähigkeit; Rechtliche Bedeutung des Zeitpunkts der Arbeitsunfähigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § ... 92; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; EFZG § 2 Abs. 1; ; EFZG § 3 Abs. 1; ; EFZG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; BUrlG § 7 Abs. 4; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80

    Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2004 - 11 Sa 2074/03
    Darüber hinaus kann ausnahmsweise auch dann, wenn zwischen zwei Krankheitsphasen zwar eine Arbeitsleistung erbracht wird, diese sich aber wegen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit als bloßer Arbeitsversuch, der missglückt ist, darstellt, ein einheitlicher Verhinderungsfall angenommen werden (BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80 - BAG 43, 46 II. 2. b) der Gründe).

    bis 31.01.2003 verstärkt bis zu starken Lähmungserscheinungen aufgetreten." Mit diesem Vorbringen kann die Beklagte nicht darlegen, die Klägerin sei - entgegen der sich im Regelfall aus den Umständen der tatsächlichen Arbeitsleistung ergebenden Annahme - arbeitsunfähig gewesen (vgl. zu dieser Vermutung BAG, 01.06.1983 aaO).

    Aber auch dass Bedingungen vorgelegen hätten, die der Klägerin vernünftigerweise auf Dauer nicht zuzumuten wären, ist nicht zu erkennen (zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit: vgl. BAG, 01.06.1983, aaO, II. 2. a) der Gründe).

  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2004 - 11 Sa 2074/03
    Nur bis zu diesem Zeitpunkt hat die Arbeitsunfähigkeit rechtliche Bedeutung (BAG 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 - BAGE 37, 172, II. 1. b) der Gründe).
  • BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 377/88

    Lohnfortzahlung: Arbeitsunfähigkeit - Entscheidungskompetenz des Arztes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2004 - 11 Sa 2074/03
    Dabei liegen grundsätzlich zwei selbstständige Verhinderungsfälle vor, wenn ein Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich arbeitet oder wenn er zwischen den beiden Krankheiten zwar arbeitsfähig war, tatsächlich aber nicht arbeiten konnte, weil er nur wenige, außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war (BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 377/88 - NZA 1989, 927 II 2. der Gründe).
  • BAG, 19.06.1991 - 5 AZR 304/90

    Krankheit und Wiederholungskrankheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2004 - 11 Sa 2074/03
    Denn eine Vorerkrankung kann dann nicht als Zeit einer Fortsetzungserkrankung angesehen werden, wenn sie lediglich zu einer bereits bestehenden, ihrerseits zur Arbeitsunfähigkeit führenden Krankheit hinzu getreten ist, ohne einen eigenen Anspruch auf Lohnfortzahlung auszulösen (BAG, 19.06.1991 - 5 AZR 304/90 - NZA 1991, 894, 895).
  • BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 656/84

    Fortsetzungskrankheit - Beweislast - Anscheinsbeweis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2004 - 11 Sa 2074/03
    Die Beklagte, die für das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung darlegungs- und beweispflichtig ist (BAG, 04.12.1985 - Az.: 5 AZR 656/84 - NZA 1986, 289), hat keine Tatsachen dafür vorgetragen, dass die Klägerin in der Zeit vom 13.01.
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